
Der Trend zum Outsourcing zeichnete sich bereits im vergangenen Jahr ab, doch die aktuelle wirtschaftliche Lage zwingt weitere Unternehmen, über Einsparungen in allen Bereichen nachzudenken.
Vor allem in der IT und IT-Security wird der Rotstift angesetzt. Auch, weil viele Infrastrukturprojekte den schnellen Nutzen oder sofortige Einsparungen kaum nachweisen können.
Selbst bei Projekten, deren Rentabilität oder strategischer Nutzen offensichtlich sind, wird gespart.
Viele Unternehmen entschließen sich unter diesen Bedingungen, die Kapitalausgaben zugunsten von Betriebsausgaben zu reduzieren. Das geht zum Beispiel, indem wichtige Rationalisierungen verschoben werden oder Aufgaben komplett über einen Dienstleister abgewickelt und als Betriebsausgaben verrechnet werden.
Kontrolle externer Dienstleister wird immer wichtiger
Die Aufgaben für die Dienstleister nehmen daher in Zeiten der finanziellen Krise mit weniger Budget eher zu.
Für immer mehr Unternehmen heißt das, sie müssen den Dienstleistern vertrauen und sind auf eine zuverlässige Arbeit dieser angewiesen. Denn sie erwarten hohe Effizienz sowie Fehlerfreiheit und gehen davon aus, dass die eigenen Daten in sicheren Händen sind.
Doch gerade in Zeiten, in denen es immer häufiger zu unzuverlässigem Umgang mit Daten kommt, reicht Gutgläubigkeit nicht mehr aus.
Es wird daher immer wichtiger, die Dienstleister zu kontrollieren. Die meisten Compliance-Regularien raten zu einer laufenden Verhaltenskontrolle der Externen.
Auch, weil in letzter Zeit immer wieder Fälle bekannt wurden, in denen Dienstleister tatsächlich Schadensverursacher waren oder bei einem Schaden sofort verdächtigt wurden. Eine später verwertbare Erfassung der sensiblen Aktivitäten wäre hier sicher sinnvoll gewesen.
Wie können Dienstleister kontrolliert werden?
Bei der Kontrolle von Dienstleistern geht es nicht nur um die notwendige laufende Verhaltenskontrolle, sondern auch um Erfolgskontrolle. Diese orientiert sich an den zugesagten Leistungen. So sollte bei Outsourcing und Betriebsunterstützung beispielsweise noch die Erbringung der folgenden Aufgaben überwacht werden:
Ordungsgemäßes Systemmanagement mit der Gewährleistung von Funktions- und Sicherheitsstandards:
- Vermeidung und Beseitigung von kritischen Schwachstellen
- Korrektes, effizientes und voll dokumentiertes Change-Management
- Überwachung der Funktion und Sicherheit der Systeme sowie schnelles kompetentes Fehlermanagement
- Laufende Reviews und Verbesserungen der Systemkonfigurationen
- Vorbereitung auf Audits durch regelmäßiges und vollständiges Reporting
Zusätzlich muss selbstverständlich der Umgang des Dienstleisters mit sensiblen Daten kontrolliert werden. Genau genommen bedeutet das:
- Einhaltung der gesetzlich empfohlenen und vereinbarten Verfahrensweisen beim Datenhandling
- Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien beim (Fern-) Zugriff und bei der Benutzung der Einrichtungen
- Beschränkung auf die Arbeit im vereinbarten Bereich
- Beschränkung der eigenen Privilegien auf das minimal Erforderliche
Letztendlich dürfen Unternehmen vom Dienstleister eine ausreichende Kompetenz, Prozesseffizienz und Fehlerfreiheit erwarten.